Winnie Nitzsche Steuerberatungsgesellschaft mbH - Steuerberatung Döbeln, Steuerberater Leipzig

Größere Wohngebäude – Einhaltung der Abstandsflächen

Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme ist auch bei Wohnbauvorhaben gewahrt, die deutlich größer ausfallen und mehr Bewohnern dienen als das Einfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück.

Weder eine vermeintlich erdrückende Wirkung noch angeblich unzumutbare Einsichtsmöglichkeiten führen in einem solchen Fall automatisch zu einer Verletzung nachbarlicher Rechte. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Vorhaben die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsflächentiefe einhält. Diese dient gerade dem Schutz nachbarlicher Belange.

Wird der vorgeschriebene Abstand gewahrt oder sogar überschritten, liegt i. d. R. kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vor – selbst dann nicht, wenn das neue Gebäude in seiner Dimension deutlich von der Nachbarbebauung abweicht.
zurück
Steuernews - hier finden unsere Mandanten aktuelle Steuertipps & Informationen zum Steuerrecht

 

 

 

Wir und unsere Partner brauchen für einzelne Datennutzungen Ihre Einwilligung, um den einwandfreien Betrieb dieser Webseite zu gewährleisten.