Winnie Nitzsche Steuerberatungsgesellschaft mbH - Steuerberatung Döbeln, Steuerberater Leipzig

Mindestlohn zum 1.1.2026 erhöht

Nachdem der Mindestlohn seit 1.1.2025 12,82 € betrug, wurde er zum 1.1.2026 auf 13,90 € erhöht. Ab dem 1.1.2027 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 14,60 € angehoben.

Höhere Mindestlöhne können sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen für bestimmte Branchen ergeben. Eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge ist auf der Homepage www.bmas.de abrufbar. Insgesamt gab es am 1.1.2026 225 für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge.

Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen bedeutet, dass gewerbliche Arbeitgeber dieser Branchen auch ohne ausdrückliche Einbeziehung eines Tarifvertrags in den Arbeitsvertrag diesen in den für allgemeinverbindlich erklärten Punkten einhalten müssen. Dies gilt auch, wenn weder das Unternehmen tarifgebunden noch der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist. Insbesondere ist der in dem Tarifvertrag festgelegte Lohn zu zahlen, der auch höher sein kann als der gesetzliche Mindestlohn. Weiterhin sind die Arbeitsbedingungen einzuhalten, die Anzahl der dort genannten Urlaubstage zu gewähren, ggf. gelten auch besondere Kündigungsfristen.

Die Minijobgrenze wurde dementsprechend zum 1.1.2026 von bisher 556 € auf 603 € monatlich angehoben.
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