Winnie Nitzsche Steuerberatungsgesellschaft mbH - Steuerberatung Döbeln, Steuerberater Leipzig

Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegen Reisemängeln nach 2 Jahren. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben in einer Entscheidung geklärt, ob diese Verjährungsfrist auch auf Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zutrifft.

Sie kamen dabei zu folgendem Urteil: Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der annullierte oder verspätete Flug für den Fluggast Teil einer Pauschalreise war. Bereits vor einigen Jahren kam der BGH zu dem Urteil, dass solche Ansprüche der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, wenn der Flug nicht Teil einer Pauschalreise war.
zurück
Steuernews - hier finden unsere Mandanten aktuelle Steuertipps & Informationen zum Steuerrecht

 

 

 

Wir und unsere Partner brauchen für einzelne Datennutzungen Ihre Einwilligung, um den einwandfreien Betrieb dieser Webseite zu gewährleisten.